Themenübersicht:
> Wo erhalten Sie qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz?
> Welche derzeitig geltenden gesetzlichen Regelungen machen Informationen notwendig?
> Welche Formulierungen im speziellen Bedingungswerk einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind von Vorteil?
> Bei welchem Spezialisten im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sollten Sie anfragen?
> PDF-Downloads zum Thema
Gibt Ihnen Ihre Gesundheit jetzt noch die Chance einen guten Vertrag abzuschließen?Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht im Prinzip jeder! Da die Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung (DANV) als zielgruppenorienter Versicherer eine Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit ohne jegliche Verweisung bereithält wurden die entsprechenden Informationen auf dieser Webseite für Sie bereitgestellt. Diese Absicherung können Wirtschaftswissenschaftler nutzen und so ist es verständlich, dass diese Informationen für Diplom-Betriebswirte bereitgestellt wurden. Auch für Dipl.-Betriebswirte ist es wichtig in den einzelnen beruflichen und privaten Lebensphasen eine qualitativ hochwertige Absicherung für den Bereich der Berufsunfähigkeit, soweit gewünscht, nutzen zu können. Gute Informationen sind somit die Grundlage von zu treffenden Entscheidungen für eine sicher notwendige optimale Abstimmung der privaten und beruflichen Vorsorge sowie des eigenen Vermögensaufbaus. Wir bieten Ihnen diese Informationen und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage soweit Sie unseren Service nutzen möchten.
Über diese, speziell für Sie eingerichteten Webseiten erhalten Sie daher Informationen über Produkte, welche genau auf die Bedürfnisse von Betriebswirten abgestimmt sind und die notwendige Absicherung z.B. durch ein qualitativ hochwertiges Bedingungswerk im Bereich einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbieten. Ebenfalls erhalten Sie durch den gestalteten Onlineservice der Agentur, neben einer persönlichen Beratung aus der Agentur heraus, auch einen entsprechenden weitergehenden Informationsservice. Wir bieten Ihnen somit die sicher notwendigen Informationen für Produktvergleiche und geben Ihnen die Möglichkeit einer E-Mailanfrage, soweit Sie unseren Service nutzen möchten.
Ehefrauen und Mitarbeiter von DANV versicherbaren Arbeitgebern sowie der weiteren Berufe und Berufsgruppen können ebenfalls dieses Qualitätsprodukt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen nutzen.



Die gesetzlichen Regelungen betreffen auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Betriebswirte!
Wie jede andere Berufsgruppe auch müssen Dipl.-Betriebswirte sich, unabhängig davon ob Sie eine selbständige Tätigkeit anstreben oder Ihre berufliche Zukunft in einem bestehenden Unternehmen sehen, gegen die Risiken des beruflichen Lebens absichern, zumal jede berufliche Tätigkeit als Basis für den privaten Lebensstandard anzusehen ist. Die berufliche Leistungsfähigkeit über den Zeitraum der gesamten Tätigkeit ist somit der Schlüssel für den persönlichen Lebensstandard. Niemand wird eine akademische Ausbildung, mit dem damit verbundenen späteren Einstieg in die berufliche Laufbahn, anstreben, um bereits einige Jahre später die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr anwenden zu können und somit aus gesundheitlichen Gründen den angestrebten oder bereits erworbenen Lebensstandard einschränken oder gar aufgeben zu müssen. Die Absicherung der wirtschaftlichen Folgen einer Berufsunfähigkeit, welche die persönliche berufliche Tätigkeit ständig begleiten ist notwendig, denn die Grundlage für eine gute berufliche und persönliche Entwicklung ist die eigene Gesundheit.
Mit dem Begriff Berufsunfähigkeit verbinden die meisten Menschen fast ausschließlich Unfälle. Die Statistik zeigt jedoch, dass nur 4,1 Prozent aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurückzuführen sind. Allein psychische Belastungen z.B. Stress und seine Folgen, führen fast sechs mal so häufig zur Berufsunfähigkeit.
Wer kommt im Todesfall für die Hinterbliebenen auf? Wer sorgt im Berufsunfähigkeitsfall dafür, dass am gewohnten Lebensstandard keine oder wenig Abstriche gemacht werden müssen? Bleibt der Unternehmenserfolg erhalten, kann die bisherige Position im Unternehmen gehalten werden, halten Kunden die Treue und bleibt der Wert des Unternehmens erhalten? Aus diesen Fragestellungen, welche die Tiefe der anstehenden Probleme kurz aufzeigen, kann nur ein Fazit gezogen werden:
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko mit fatalen finanziellen Folgen!
Die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Dipl.-Betriebswirte ergibt sich somit aus dem permanenten Risiko und dem hohem Ausbildungsgrad, welcher abgesichert werden muß, somit von selbst.
Jede vierte Rente wird nach derzeitigen Kenntnissen mittlerweise nicht mehr aus Altersgründen, sondern wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Die gesetzliche Absicherung bietet aber keinen ausreichenden finanziellen Schutz mehr. Die gesetzliche Rentenversicherung bringt nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 01.01.2001 sicher keine Lösung des Problems, abgesehen von der schon vorher geringen Anspruchshöhe. Einen Berufsschutz – im bisherigen Beruf oder in einer zumutbaren anderen Tätigkeit – gibt es für nach dem 01.01.1961 Geborene nicht mehr. Es gilt der allgemeine Arbeitsmarkt.
Dabei bedeuten:
- Leistungsfähigkeit weniger als 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungs-Rente
- Leistungsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag = halbe Erwerbsminderungs-Rente.
Angesichts der vorausliegenden langen aktiven Berufsjahre ist eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung sicher mehr als nur eine kleine Entscheidung, zumal es sich durchaus um ein hohes finanzielles Risikovolumen handeln kann. Dagegen verblasst jede noch so hohe alleinige Alters- und Hinterbliebenenvorsorge; diese erfordert im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell noch weitere Beitragszahlungen oder sie müsste dann vielleicht aus Liquiditätsgründen drastisch reduziert werden. Eine fehlende Absicherung hätte somit auch finanzielle Folgen für den weiteren Lebensweg. Je nach Höhe der Berufsunfähigkeitsrente kann es um ein Risikovolumen von mehreren Millionen € gehen.
Hier greift eine unserer Kernkompetenzen. Seit vielen Jahren ist die DANV mit dem Risiko Berufsunfähigkeit vertraut. Nutzen Sie vor Entscheidungen in diesen wichtigen Versorgungsfragen ihren Agenturservice. Rufen Sie uns an und sichern sie sich Ihren langfristigen wirtschaftlichen Nutzen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Dipl.-Betriebswirte sicher notwendig.



Welche Vertragsklauseln innerhalb einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Betriebswirte sind von Vorteil?
Es haben sich nun einmal die gesetzlichen Versorgungssysteme vom bisherigen Berufsunfähigkeitschutz weitgehend getrennt. Somit liegt die Initiative und Verantwortung zur Absicherung dieses erheblichen Risikos in der privaten Verantwortung der Betroffenen.
Da sich die Zahl der Versicherer, welche auf eine abstrakte Verweisung verzichten beträchtlich erhöht hat wurde einer Vielzahl von Anbietern in diesem Bereich von Ratingagenturen die Note „sehr gut“ verliehen. Wer nicht als Risikoperson gilt, kann somit unter vielen Angeboten wählen und vergleichen. Doch Versicherer müssen nicht jedem die Absicherung anbieten. Jeder potentielle Kunde wird individuell taxiert. Bei bestimmten Berufen, Krankheiten oder Hobbys können natürlich auch Ablehnungen erfolgen oder nur eingeschränkter Schutz gewährt werden. Dies unabhängig von den weiteren einschränkenden Vertragsbedingungen.
Die kundenfreundlichste Regelung der konkreten und absoluten Nichtverweisung bietet jedoch außer der DANV als Spezialanbieter kein weiterer Mitbewerber an.
Bei der DANV finden Sie eben auch – oder unter bestimmten Voraussetzungen – die Berufsunfähigkeitsversicherung für Dipl.-Betriebswirte. Die Bedingungen sind somit bei der Wahl einer geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend. Erst danach sollten Sie ebenfalls einen Preisvergleich vornehmen!
1. Abstrakte oder konkrete Verweisung
Qualitätskriterium ist, ob das Bedingungswerk im Falle des Eintritts der BU vorsieht, dass der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann, die er mit seinen Restfähigkeiten noch ausüben könnte. Besteht diese Möglichkeit wird der berufsunfähige auf diese Tätigkeit verwiesen und erhält keine Leistung.
Die mit „sehr gut“ am Markt bewerteten Anbieter verzichten auf eine Verweisung, sofern der Versicherte den Verweisungsberuf nicht tatsächlich ausübt. Dies nennt man eine abstrakte Nichtverweisung.
Im Gegensatz zu der von der DANV angebotenen konkreten und absoluten Nichtverweisung. Diese Regelung ergibt eine erhebliche Besserstellung des Versicherten. Der Berufsunfähige kann in keinem Fall verwiesen werden, selbst dann, wenn er einen anderen Vollzeitberuf noch ausüben kann oder sich umschulen lässt.
Eine zusätzliche Vorteilsregelung in ihren Bedingungen hat die DANV für ihre Zielgruppen an der Hochschule. Die Maßzahl 50 % Berufsunfähigkeit wird hier nicht auf die ausgeübte Tätigkeit bezogen, sondern auf das angestrebte Berufsziel.
2. Karrieresicherungs- und Beamtenklausel
Da z.B. die Tätigkeitsmerkmale bei allen juristischen Berufen gleich sind, braucht sich der studierende aus einer Zielgruppe in bezug auf das Berufsbild noch nicht festzulegen. Es reicht das angestrebte Berufsziel. Diese Klausel nennt man die sogenannte Karrieresicherungsklausel. Wirtschaftswissenschaftler und Juristen profitieren also erheblich von der Berufsunfähigkeitsabsicherung der DANV. Hinzu kommt im Falle der vorzeitigen Dienstunfähigkeit die Beamtenklausel welche besagt, dass sich ein weiterer medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit erübrigt, da die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit laut Bedingungswerk als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit i.S. der Bedingungen anzusehen ist (echte und dauerhafte Beamtenklausel). Eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, auch wenn diese tatsächlich ausgeübt wird, ist auch hier nicht möglich.
Kriterium ist die absolute Nichtverweisbarkeit.
Die Berufs- oder auch die Erwerbsunfähigkeit kann jeden Berufstätigen treffen. Fest steht, die staatliche Erwerbsminderungsrente kann oftmals nicht einmal die Grundversorgung der Betroffenen sicherstellen. Das Ergebnis im Ernstfall: Ihr gewohnter Lebensstandard kann nicht gehalten werden. Die Problemlösung: eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Vorteil 1 Der gewohnte Lebensstandard bleibt erhalten
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch dann beibehalten, wenn Sie etwa aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Vorteil 2 Der Berufsunfähigkeitsschutz ist auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird Ihnen ein Schutz geboten, der optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Vorteil 3 Die Hauptversicherung läuft weiter
Die Gesellschaft übernimmt die weiteren Beitragszahlungen für die Hauptversicherung, so dass die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ohne Abstriche bestehen bleibt.



Die DANV als Spezialist im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherungen!
Die DANV, Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung, als Spezialist und Zielgruppenanbieter auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung bietet neben den genannten Berufsgruppen insbesondere, aufgrund ihrer beruflichen Ausrichtung, auch den gleichgestellten Zielgruppen Berufsunfähigkeitsschutz.
Die DANV, Sonderabteilung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, ist somit der berufsständische Partner für steuerberatende, wirtschaftsprüfende, rechts- und unternehmensberatende Berufe oder wenn diese nach Ausbildung, Kenntnissen oder Fähigkeiten gleichzustellenden Berufen zurechenbar sind. Wurde noch keine Ausbildung abgeschlossen, ist der angestrebte Beruf maßgeblich. Dieser Beruf muß den rechts-, wirtschafts-, steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen zurechenbar sein oder Ihnen somit nach Ausbildung, Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies ist bei der Zuordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Betriebswirte sicher zutreffend bzw. kann zutreffend sein.
Die DANV wird bei der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG als selbständiger Abrechnungsverband mit eigenen Tarifen und eigenem geschäftsführenden Direktor geführt. Eine dieser Besonderheiten ist ein Berufsstände- und Beiratsabkommen, dem eine ganze Reihe von berufsständischen Organisationen – Kammern wie Verbände – beigetreten sind.
Domäne der DANV ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Zusammenhang mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer Risiko-Lebensversicherung. Da die DANV das Berufsunfähigkeitsrisiko nach den Individualisierungshäufigkeiten der ihr zurechenbaren Personenkreise kalkuliert hat, werden hier die finanziellen Vorteile im Vergleich zu vielen Mitbewerbern deutlich sichtbar.
Der finanzielle Nutzen wird flankiert von einer berufsspezifischen Definition der Berufsunfähigkeit in den Bedingungen der DANV. Seit jeher gibt es bei der DANV nicht die bei den meisten Mitbewerbern gängige Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten. Speziell der bei Vertragsabschluss ausgeübte Beruf (bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung ist der angestrebte Beruf maßgeblich) wird unter Versicherungsschutz gestellt. Keine Verweisung auf eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten und Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht, kann den Schutz schmälern. Ausschlaggebend ist letztlich die medizinische Entscheidung des begutachtenden Arztes.
Wenn der Arzt die Berufsunfähigkeit attestiert, spielt es alsdann keine Rolle mehr, ob und in welchem Umfang ggf. noch Arbeitseinkommen erzielt wird.
Darüber hinaus steht für Personen welche nicht direkt in die Zielgruppen der DANV oder den erweiterten bzw. gleichgestellten Personenkreisen angehören als Spitzenprodukt eine stets mit Spitzenbewertungen ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung zur Verfügung, welche bei Berufsunfähigkeit ab 50 % oder Dienstunfähigkeit, unabhängig davon ob Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nicht, Leistungen erbringt. Hierbei hat diese Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Wartezeit, beinhaltet eine rückwirkende Leistung, wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkennbar war oder nicht sofort angezeigt wird, den Verzicht auf die Beitragsanpassung, den Verzicht - der Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Rentenversicherung bis zum Eintrittsalter von 48 - auf eine Gesundheitsprüfung, sowie den Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel. Diese Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit spezieller Vorsorge für Studenten versehen und ist ohne die Verweisung auf eine andere Tätigkeit anzusehen, die Ihrer Ausbildung und bisherigen Lebensstellung nicht entspricht. Selbstverständlich bietet auch diese Absicherung weltweiten Versicherungsschutz und beinhaltet die echte und vollständige Beamtenklausel.
Die jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz der DANV bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen ist von unabhängiger Seite dokumentiert: Die Bedingungen unserer TOP-Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurden durch die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen und anderen Ratingagenturen stets mit Höchstnoten ausgezeichnet.


Im übrigen empfehlen Sie uns weiter, denn auch unser
Gewerbeversicherungsservice ist mehr als nur einen Blick wert!
Weitere Informationen unter:
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax.: 030/25800-518, E-Mail: info@vzbv.de
Unsere Serviceseite unter:
Immobilienfinanzierung und Vermögensaufbau
Unsere Serviceplattform unter:
Agenturservice Jupe
PDF-Downloads:
Informationen zur Prüfung des Bedingungswerkes einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Problemlösungen inzwischen nicht nur für Anwälte und Notare
Der besondere Berufsunfaehigkeitsschutz der danv fuer Dipl.-Volkswirte, Dipl.-Betriebswirte und Dipl.-Ökonomen
Für jede Zielgruppe die passende Lösung
Detailinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder sechste Berufstätige wird erwerbs- oder berufsunfähig
Fragebogen für Beamte Laufbahndaten

|
|
|